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Energieausweis

Was soll ein Energieausweis aussagen?

Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Folgende Wohn- und Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis:

  • Neubauten
  • Gebäude die vermietet, verkauft, verpachtet oder verleast werden
  • Gebäude die umfassend saniert werden und eine energetische Gesamtbilanzierung nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz durchführen lassen (KfW- Effizienzhaus).

Was für Energieausweise gibt es?

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarf des Gebäudes wird anhand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet. Es handelt sich um den theoretischen Energiebedarf.
(Grundlage ist eine sorgfältige Datenaufnahme vom gesamten Gebäude)

Energieverbrauchsausweis

Der Energiebedarf des Gebäudes wird anhand der Verbrauchsdaten berechnet. Die Abrechnungen sind aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten zu erfassen. Es handelt sich um den tatsächlichen Energiebedarf.

Welchen Energieausweis benötige ich?

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Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten
Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
Nichtwohngebäude

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