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Fördermittel

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude neu aufgesetzt.

Gefördert werden neben Neubauten und Bestandsgebäuden, die einen besonders energieeffizienten Standard erreichen (KfW-Effizienzhaus), auch einzelne Maßnahmen an der Anlagentechnik oder der Gebäudehülle.

Dabei ist die Ausgabe eines zinsgünstigen Kredits oder Zuschusses mit gewissen Regeln verbunden, die sich meist auf die Anforderungen von Bauteilen oder die Effizienz der Anlagentechnik beziehen.

Generell sind diese Anforderungen immer etwas besser als der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandart, der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt ist. Der kostentechnische Mehraufwand soll durch die Fördermittel ausgeglichen werden.

Übersicht der förderfähigen Einzelmaßnahmen

Anlagentechnik

Fördergegenstand Fördersatz Besonderheiten
Anlagentechnik
Lüftung / Smart Home
15% 5% iSFP-Bonus*
Solarthermieanlagen 25% 10% zus. bei Heizungstausch**
Biomasseanlagen 10% 10% zus. bei Heizungstausch**
Wärmepumpen 25% 10% zus. bei Heizungstausch**,
5 % zus. bei effizienten Wärmepumpen***
Brennstoffzellenheizung 25% 10% zus. bei Heizungstausch**
Innovative Heizungstechnik 25 % 10% zus. bei Heizungstausch**
Errichtung, Umbau, Erweiterung
Gebäudenetz (ohne Biomasse)
30%  
Errichtung, Umbau, Erweiterung
Gebäudenetz
(mit maximal 25% Biomasse)
25%  
Errichtung, Umbau, Erweiterung
Gebäudenetz
(mit maximal 75% Biomasse)
20%  
Gebäudenetzanschluss 25% 10% zus. bei Heizungstausch**
Wärmenetzanschluss 30% 10% zus. bei Heizungstausch**
Heizungsoptimierung 15% 5% iSFP-Bonus*

Gebäudehülle

Fördergegenstand Fördersatz Besonderheiten
Außenwand 15% iSFP-Bonus*
Dachflächen 15% iSFP-Bonus*
Decken und Wände gegen
unbeheizt
15% iSFP-Bonus*
Fenster und Türen 15% iSFP-Bonus*
sommerlicher Wärmeschutz
(Verschattungselemente)
15% iSFP-Bonus*
*ISFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“
geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
** Heizungstausch: Bonus beim Austausch von Öl- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Kohle- und Nachtspeicherheizungen.
*** Wärmepumpenbonus: Bonus für Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erdreich, Wasser, Abwasser

Übersicht der förderfähigen KfW-Effizienzhäuser in der Sanierung

Effizientzhaus (Tilgungs-)zuschuss / WE Betrag / WE Besonderheiten
Effizientzhaus 40 20 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten Bis zu 24.000 € 5% Bonus WPB-Bonus**
Effizientzhaus 40 EE* 25 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten Bis zu 37.500 € 5% Bonus EE-Klasse*
5% Bonus WPB-Bonus**
Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu 18.000 € 5% Bonus WPB-Bonus**
Effizienzhaus 55 EE* 20 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu 30.000 € 5% Bonus EE-Klasse*
5% Bonus WPB-Bonus**
Effizienzhaus 70 10 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu 12.000 € 5% Bonus WPB-Bonus**
(Ab 23. Februar 2023)
Effizienzhaus 70 EE* 15 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förder¬fähigen Kosten bis zu 22.500 € 5% Bonus EE-Klasse*
5% Bonus WPB-Bonus**
(Ab 23. Februar 2023)
Effizienzhaus 85 5 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu 6.000 €  
Effizienzhaus 85 EE* 10 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu 15.000 € 5% Bonus EE-Klasse*
Effizienzhaus Denkmal 5 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu 6.000 €  
Effizienzhaus Denkmal EE* 10 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu 15.000 € 5% Bonus EE-Klasse*
*EE Bonus = Wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus muss die Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein! (Erneuerbare-Energien-Klasse)
**WPB Bonus = Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten
zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Für weitere Infos rufen Sie uns gerne an.

Heizungspaket

  1. Angebotsprüfung
  2. Erstellen einer technischen Projektbeschreibung
  3. Rechnungsprüfung
  4. Erstellen eines technischen Projektnachweises

Fensterpaket

  1. Angebotsprüfung
  2. U-Wert Berechnung der Außenwand
  3. Luftdichtheits- & Wärmebrückenkonzept, Lüftungskonzept (DIN 1946-6)
  4. Erstellen einer technischen Projektbeschreibung
  5. Rechnungsprüfung
  6. Erstellen eines technischen Projektnachweises

Dachpaket

  1. Angebotsprüfung
  2. U-Wert Berechnung
  3. Luftdichtheits- & Wärmebrückenkonzept, Lüftungskonzept (DIN 1946-6)
  4. Erstellen einer technischen Projektbeschreibung
  5. Rechnungsprüfung
  6. Erstellen eines technischen Projektnachweises

Außenwandpaket

  1. Angebotsprüfung
  2. U-Wert Berechnung
  3. Wärmebrückenkonzept
  4. Erstellen einer technischen Projektbeschreibung
  5. Rechnungsprüfung
  6. Erstellen eines technischen Projektnachweises
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